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Arcor feiert China Wochen

This article was published on 12th September 2007.
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arcorWir alle haben sicherlich schon vom Bundestrojaner und ähnlichen Plänen der Bundesregierung zu einem neuen Überwachungsstaat gehört. Das allerdings ein Internet-Anbieter vorreiter in der neuen Zensur des Internets wird, hätte ich nicht für möglich gehalten.

Seit einigen Tagen hat Arcor – ohne eine offizielle Pressemitteilung, geschweige denn eine richterliche Anordnung – einige Seiten für ihre Kunden gesperrt. Dazu gehören Seiten wie sex.com, youporn.com und privateamateure.com. Ob und inwiefern ich diese Seiten nutze bleibt dahingestellt, es geht mir einzig und allein um die neuen Machenschaften der Zensur in Deutschland. Initiiert wurde die Sperre übrigens von der Video Buster Gruppe, die DVD-Verleihe und pornografische Internetangebote betreibt und um ihre Marktanteile kämpt.

In Deutschland wird das Recht zur freien Meinungsäußerung und das Verbot der Zensur durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert
§5 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Ich will hier nicht behaupten, dass sich Arcor gegen das Grundgesetz erhebt, da es bei diesem Gesetz lediglich um die Vorzensur handelt. Dennoch bleibt ein fader Nachgeschmack bei den neuerlichen Entwicklungen, diese Entscheidung entspricht auch nicht dem FAQ der Firma Arcor. Dementsprechend habe ich heute Arcor eine E-Mail geschickt, inhaltlich gespickt mit einigen Texten aus den heise.de Kommentaren:

Seit kurzem unterbinden Sie den Aufruf bestimmter Seiten aus Ihrem
Netz heraus. Diesbezüglich verweise ich auf Artikel von heise online
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/95758), golem.de
(http://www.golem.de/0709/54667.html) etc..

Ihr Unternehmenssprecher Paul Gerlach hat diesen Quellen gegenüber
bestätigt, dass Arcor die Sperre freiwillig und ohne richterliche
Anordnung eingerichtet hat.

Meiner Meinung nach steht es Ihnen nicht zu, bestimmte Inhalte nach
eigenem Gutdünken zu sperren. Ausserdem widerspricht dieses Verhalten
Ihren eigenen AGB für Telekommunikationsdienstleistungen (Punkt 4.1
in der derzeit aktuellen Fassung) sowie den unter www.arcor.de
abrufbaren FAQ.

Ich fordere Sie daher auf, diese und etwaige ähnlich gelagerte
Filterung(en) unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 2007-09-20, zu
unterlassen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen,
behalte ich mir ausdrücklich weitere Schritte, insbesondere die
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, vor.

Mit freundlichem Gruß,
Christopher Jahn

Übrigens, einen Vertrag mir Arcor kann man unter 18 Jahren nicht abschließen… einen Business-Vertrag wohl auch nicht. Auf der Arbeit haben wir einen Arcor Business Anschluß, 1x dürft ihr raten welche Seiten nicht gehen 😉

Categories Aktuelles, Kurioses